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Software – Freischaltungsvertrag

„Upgrade von DramaQueen PLUS auf DramaQueen PRO“

zwischen

der „DramaQueen GmbH“

Yorckstraße 5, 14467 Potsdam, Deutschland

und

der bzw. dem „Käuferin“ bzw. „Käufer“

(Stand 01.01.2022)

§ 1       Präambel

Die DramaQueen GmbH entwickelt und vertreibt die Software mit der Bezeichnung „DramaQueen“ unter www.dramaqueen.info. DramaQueen ist eine von Autoren für Autoren entwickelte Kreativ-Software mit der fiktionale Geschichten professionell geschrieben, dramaturgisch entwickelt, analysiert und visualisiert werden können.

DramaQueen ist in folgenden Ausführungen erhältlich: DramaQueen FREE – kostenlose, zeitlich unbeschränkte Version zum Texte Schreiben, Formatieren und Outlinen, mit offenem Im- und Export. DramaQueen PLUS – Einstiegsversion mit nützlichen dramaturgischen Features gegenüber der FREE-Version. DramaQueen PRO – Vollversion mit allen dramaturgischen Features, auch als Studentenversion erhältlich. Jeder Version ist die kostenlose 30-tägige Testversion vorgeschaltet. Die Testversion ermöglicht es, zwischen den drei DramaQueen-Versionen PRO, PLUS und FREE umzuschalten. Damit kann der Funktionsumfang aller Versionen vor der Kaufentscheidung direkt miteinander verglichen werden. Nach Ablauf der Testphase wandelt sich die Software automatisch in die zeitlich unbeschränkte FREE-Version um. Diese kann jederzeit durch Eingabe eines Freischaltcodes in DramaQueen PLUS oder PRO umgewandelt werden. Der individuelle Freischaltcode wird dem Erwerber nach abgeschlossener Bestellung per Email zugesendet.

Die folgenden Nutzungsbedingungen wenden sich an Autoren, Dramaturgen, Creative Producer, Produzenten, Redakteure, Regisseure und Filmwissenschaftler, die DramaQueen als Einzellizenz erwerben möchten. Bildungseinrichtungen, staatliche Institutionen oder größere Unternehmen, die zehn oder mehr DramaQueen-Lizenzen erwerben möchten, erstellt die Dramaqueen GmbH ein individuelles Angebot.

 

§ 2       Vertragsgegenstand

1.         Gegenstand des Vertrages ist die Freischaltung des Computerprogramms „DramaQueen PLUS“ auf „DramaQueen PRO“ einschließlich Dokumentation, nachfolgend kurz als Software bezeichnet, auf Dauer und die Einräumung von 1 Einzellizenz zur Nutzung dieses Programms auf 3 Computern der Käuferin.

2.         Der Vertrag bezieht sich auf die zum Kaufzeitpunkt geltende Upgrade-Version der Software DramaQueen PRO.

3.         Als Dokumentation liefert die DramaQueen GmbH eine deutsche Online-Hilfe, die es erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten der Software abzurufen. Außerdem findet die Käuferin eine flexible Hilfeansicht in der Software, die den Funktionsumfang der DramaQueen FREE-, PLUS- und PRO-Version umfasst.

 

§ 3       Vergütung

Die Freischaltung wird dem Käufer auf Dauer für die Nutzung auf 3 Rechnern überlassen. Der Kaufpreis beträgt regulär EUR 198,00 bzw. 12 x EUR 17,90. Der Preis versteht sich inkl. Umsatzsteuer.

 

§ 4       Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

DramaQueen GmbH
Yorckstraße 5, 14467 Potsdam, Deutschland
E-Mail: contact@dramaqueen.info

Widerrufsfolgen

Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Wir möchten, dass Sie mit Ihrem Einkauf bei DramaQueen zufrieden sind: Deshalb steht für Sie als Verbraucher das Widerrufsrecht unter der Bedingung, dass Sie die Software nicht bereits mit Ihrem Freischaltcode aktiviert haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie DramaQueen vor dem Kauf 30 Tage innerhalb von drei Monaten kostenlos, unverbindlich und ohne Einschränkung testen können!

 

§ 5       Rechtseinräumung

1.         Die DramaQueen GmbH räumt der Käuferin zur Nutzung der Software das einfache Recht ein, die Software auf 3 Rechnern der Käuferin laufen zu lassen, um ihr einen flexiblen Zugang zur Software von ihren verschiedenen Rechnern (z.B. stationärer Rechner, Laptop, Netbook) zu ermöglichen. Die dem Käufer zustehenden gesetzlichen Mindestnutzungsrechte bleiben unberührt. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Regelungen binden die Parteien auch schuldrechtlich.

1.1.         Die Nutzungsrechte (Lizenzen) sind personengebunden. Soweit nicht anders vereinbart, dürfen die Aktivierungen nicht an Dritte weitergegeben werden.

1.2.         Natürliche Personen dürfen ihre Lizenz sowohl für persönliche Zwecke als auch für kommerzielle oder berufliche Zwecke verwenden. Sie dürfen Ihre Nutzungsrechte (Lizenz) bzw. den Freischaltcode jedoch nicht an Dritte weitergeben und die damit verbundenen Aktivierungen nicht jemand Drittem zur Verfügung stellen.

1.3.         Juristische Personen oder sonstige Vereinigungen dürfen, anders als natürliche Personen, die Nutzungsrechte einer Lizenz temporär oder dauerhaft an eine natürliche Person (Mitglied, Mitarbeiter, Studierender, Schüler) übertragen bzw. deren Freischaltcode an diese weitergeben. Währenddessen besitzt nur diese Person die entsprechenden Nutzungsrechte an der Lizenz. Das bedeutet, dass ein Freischaltcode nicht gleichzeitig an mehrere Personen ausgegeben bzw. eine Lizenz nicht gleichzeitig von verschiedenen Personen aktiviert werden darf.

2.         Die Käuferin ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen.

3.         Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

4.         Die Rechteeinräumung erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung.

 

§ 6       Allgemeine Leistungsstörungen

1.         Setzt der Käufer eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so kann er den erfolglosen Ablauf dieser Frist nur dann dazu nutzen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn er der DramaQueen GmbH bei der Fristsetzung mitgeteilt hat, dass er deren Leistung nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr in Anspruch nehmen will. Hat der Käufer statt der Fristsetzung eine Abmahnung auszusprechen, so hat er auch hier zugleich mit der Abmahnung mitzuteilen, dass er die Leistung der DramaQueen GmbH nach ausbleibendem Erfolg der Abmahnung nicht mehr in Anspruch nehmen will.

2.         Der Käufer kann wegen einer nicht in einem Mangel der Software bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die DramaQueen GmbH diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.


§ 7       Sach- und Rechtsmängelhaftung

1.         Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation.

 

2.         Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

3.         Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.

4.         Die DramaQueen GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Käufer die geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der Käufer kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.

5.         Die DramaQueen GmbH haftet nicht in den Fällen, in denen der Käufer Änderungen an den von der DramaQueen GmbH erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

6.         Der Käufer wird die DramaQueen GmbH bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

7.         Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung der DramaQueen GmbH zuzuordnen ist (Scheinmangel), kann der Käufer mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen der DramaQueen GmbH zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Käufer hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.


§ 8       Haftung im Übrigen

1.         Die DramaQueen GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2.         Die Haftung der DramaQueen GmbH ist außerdem für Schäden ausgeschlossen, die auf einer Nutzung der Software beruhen, die gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen, es sei denn, dass dies ohne Einfluss auf die Entstehung des Schadens war.

3.         Die DramaQueen GmbH schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob die DramaQueen GmbH ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

4.         Die Haftung der DramaQueen GmbH ist außer in Fällen des Vorsatzes auf 2 Jahre beschränkt.

5.         Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf insgesamt Euro 10.000,00.

6.         Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die DramaQueen GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Käufer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

7.         Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der DramaQueen GmbH.

 

§ 9       Übergabe und Installation

1.         Die Software  wird dem Käufer mittels eines Freischaltcodes übergeben.

2.         Die Installation der Software erfolgt durch den Käufer.

3.         Eine Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Käufer gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.

 

§ 10     Schlussbestimmungen

1.         Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

2.         Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. 

3.         Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

4.         Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

5.         Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

6.         Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

7.         Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.         Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der DramaQueen GmbH. Die DramaQueen GmbH ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

 

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