Software-Mietkauf-Bedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1. DramaQueen überlässt dem Lizenznehmer die im Lizenzschein genannte Software im Objektcode nebst Dokumentation als Free-, Plus-, Pro- oder Student-Version.
Die FREE-Version umfasst die Überlassung der Software als kostenlose Version zum Texteschreiben, Formatieren und Outlinen, mit offenem Im- und Export.
Die PLUS-Version umfasst die Überlassung der Software in der Free-Version mit zusätzlichen dramaturgischen Einstiegsfunktionen.
Die Version PRO ist die Vollversion mit allen Features.
Die Version PRO STUDENT stellt die Vollversion mit allen Features dar; sie ist also mit der PRO-Version identisch.
1.2. Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus dem Lizenzschein und der Dokumentation.
2. Leistungsumfang, Voraussetzungen
2.1. Als Dokumentation stellt DramaQueen eine deutsche Online-Hilfe zur Verfügung, die es dem Lizenznehmer erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten der Software abzurufen. Außerdem findet der Lizenznehmer eine flexible Hilfeansicht in der Software, die den Funktionsumfang der DramaQueen Free-, Plus- und Pro-Version umfasst.
3. Leistungsabgrenzung
Insbesondere folgende Leistungen sind im Rahmen der Nutzungsüberlassung nicht geschuldet, sondern bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung:
- Einweisung und Schulung des Lizenznehmers;
- Erstellen von spezifischen Modulen und Erweiterungen für den Lizenznehmer;
- Wartung, Pflege (z.B. Upgrades, Updates, neue Versionen), Support (z.B. Telefon-Hotline).
4. Pflichten des Lizenznehmers
4.1. Der Lizenznehmer schafft bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Software entsprechend der Vorgaben in Lizenzschein und Dokumentation, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware, Betriebssystemsoftware und der Verbindung zum Internet.
4.2. Der Lizenznehmer wird die Sicherheitsmechanismen der Software zu nutzen und gegebenenfalls ausreichende Sicherheitsmaßnahmen (etwa Backup-Dateien auf mobilen Datenträgern) einzuleiten und zu unterhalten, um zu verhindern, dass mit der Software erstellte Werke verloren gehen.
5. Rechteeinräumung
5.1. Der Lizenznehmer erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Verwendung der installierten Software auf bis zu drei Endgeräten. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Angebot.
5.2. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den ihm eingeräumten Softwarezugang oder die auf dem Rechner des Lizenznehmer installierte Software während der Vertragslaufzeit Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
5.3. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an DramaQueen zurück. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder DramaQueen auszuhändigen.
6. Rechte des Lizenznehmers bei Mängeln
6.1. Mängel der Software werden von DramaQueen innerhalb einer angemessenen Frist nach Wahl von DramaQueen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
6.2. Eine Mängelrüge soll eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Der Lizenznehmer wird DramaQueen auf Anforderung soweit möglich und zumutbar Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die DramaQueen zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt. Der Lizenznehmer gibt DramaQueen Gelegenheit, Mängelrügen zu überprüfen..
6.3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist DramaQueen lediglich verpflichtet, dem Lizenznehmer die Software nach Maßgabe der in Deutschland geltenden Regelungen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu verschaffen („Schutzrechte“).
6.4. Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
7. Entgelt, Fälligkeit und Verzug
7.1. Die Softwaremiete ergibt sich aus dem Lizenzschein.
7.2. Die vereinbarten Mietzahlungen sind monatlich zu entrichten und am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat des Mietzeitraumes wird die Rate mit vollständiger Bereitstellung der Software anteilig fällig.
7.3. Dem Lizenznehmer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung von DramaQueen beruht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Lizenznehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Vertragslaufzeit, Kaufoption
8.1. Soweit sich aus dem Lizenzschein nichts anderes ergibt, wird der Vertrag auf 18 Monate geschlossen. Er kann vom Lizenznehmer schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden
8.2. DramaQueen bietet dem Lizenznehmer schon mit Abschluss dieses Vertrags an, ein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Software zu der im Lizenzschein bestimmten Einmalzahlung zu erwerben. Dieses Angebot kann der Lizenznehmer schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit annehmen. (Ihre Bestätigung ist rechtlich erforderlich, damit der MietKauf abgeschlossen werden kann. Sie werden Ihre Kaufoption auf keinen Fall verpassen. Wir kümmern uns darum und werden Sie rechtzeitig daran erinnern. Sollten Sie trotzdem vergessen zu bestätigen, werden Sie dies nachholen können.)
8.3. Mit Ausübung der Option und Bezahlung der Einmalzahlung (d.h. des letzten Teilbetrags des MietKaufs) erhält der Lizenznehmer das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software.
9. Schutz der Software
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Sämtliche Kopien der Software und zur Verfügung gestellte Softwareaktualisierungen sind an einem geschützten Ort zu verwahren.
10. Haftung
10.1. DramaQueen haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von DramaQueen übernommenen Garantie.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von DramaQueen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
10.3. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden von bis zu 25.000 Euro.
10.4. Die Haftung von DramaQueen für die leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.
10.5. Eine weitergehende Haftung von DramaQueen besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von DramaQueen für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1, 2 vorliegen.
10.6. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von DramaQueen.
11. Sonstiges
11.1. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von DramaQueen, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht.
11.4. Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Vertragsbestandteil.
11.5. Allein maßgeblich ist die deutsche Version dieses Vertrages.
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