Software – Kaufvertrag
„DramaQueen PRO STUDENT bzw. EDU“
zwischen
– Der „DramaQueen GmbH“ –
Yorckstraße 5, 14467 Potsdam, Deutschland
und
– der „Käufer*in“ –
(Stand 18.10.2024)
§ 1 Präambel
Die DramaQueen GmbH entwickelt und vertreibt die Software mit der Bezeichnung „DramaQueen“ unter www.dramaqueen.info. DramaQueen ist eine von Autoren für Autoren entwickelte Kreativ-Software mit der fiktionale Geschichten professionell geschrieben, dramaturgisch entwickelt, analysiert und visualisiert werden können.
DramaQueen ist in folgenden Ausführungen erhältlich: DramaQueen FREE – kostenlose, zeitlich unbeschränkte Version zum Texte Schreiben, Formatieren und Outlinen, mit offenem Im- und Export. DramaQueen PLUS – Einstiegsversion mit nützlichen dramaturgischen Features gegenüber der FREE-Version. DramaQueen PRO – Vollversion mit allen dramaturgischen Features, auch als EDU-Edition (Education-Edition) sowie als zeitlich begrenzte Test-Version erhältlich. Jeder Edition ist die kostenlose 30-tägige Testversion vorgeschaltet. Die Testversion ermöglicht es, zwischen den drei DramaQueen-Editionen PRO, PLUS und FREE umzuschalten. Damit kann der Funktionsumfang aller Editionen vor der Kaufentscheidung direkt miteinander verglichen werden. Nach Ablauf der Testphase wandelt sich die Software automatisch in die zeitlich unbeschränkte FREE-Edition um. Diese kann jederzeit durch Eingabe eines Freischaltcodes in DramaQueen PLUS oder PRO umgewandelt werden. Der individuelle Freischaltcode wird dem Erwerber nach abgeschlossener Bestellung per Email zugesendet.
Die folgenden Nutzungsbedingungen wenden sich an Autor*innen (von Romanen, Drehbüchern, Theaterstücken, Audios), an Dramaturg*innen, Creative Producer, Produzent*innen, Redakteur*innen, Regisseur*innen und Filmwissenschaftler*innen, die DramaQueen als Einzellizenz erwerben möchten. Bildungseinrichtungen, staatliche Institutionen oder größere Unternehmen, die zehn oder mehr DramaQueen-Lizenzen erwerben möchten, erstellt die Dramaqueen GmbH ein individuelles Angebot.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die dauerhafte Überlassung des Computerprogramms DramaQueen PRO STUDENT bzw. EDU einschließlich der Dokumentation (siehe § 2, Absatz 3), nachfolgend kurz „Software“ genannt. Der Vertrag umfasst die Einräumung einer Einzellizenz zur Nutzung der Software auf bis zu drei Computern der Käufer*in im Rahmen der vereinbarten Lizenzbedingungen.
2.2. Der Vertrag bezieht sich auf die zum Kaufzeitpunkt geltende DramaQueen-Version der Software und umfasst ein erstes darauffolgenden Upgrades („Release-Upgrade-Paket“). Ein Anspruch auf weitere Upgrades besteht nicht. Weitere Upgrades müssen gesondert erworben werden.
2.3. Die DramaQueen GmbH stellt als Dokumentation eine umfassende, interaktive Hilfeansicht in der Software bereit, die die Funktionalitäten der DramaQueen FREE-, PLUS- und PRO-Edition beschreibt. Diese Hilfeansicht bleibt nur dann aktuell, wenn die Software regelmäßig durch angebotene, kostenfreie Updates aktualisiert wird.
§ 3 Vergütung
3.1. Der Kaufpreis einer DramaQueen PRO STUDENT bzw. EDU-Lizenz beträgt regulär EUR 49,00. Die Nutzungslizenz ist – unabhängig von der Studiendauer – auf einen Zeitraum von 18 Monaten ab Freischaltung begrenzt.
Nach Ablauf der 18 Monate Lizenzdauer kann die Käufer*in zu einem garantierten Vorteilspreis von EUR 198,00 bzw. 12 x EUR 17,90 auf die dauerhafte DramaQueen PRO Lizenz upgraden.
Die Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.
3.2. Die Käufer*in von DramaQueen PRO STUDENT bzw. EDU hat ihre Immatrikulation bzw. Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (Schule, Fachhochschule, Hochschule, Akademie) nachzuweisen. Hierfür hat sie beim Kaufvorgang einen entsprechenden, zum Kaufzeitpunkt geltenden Nachweis im dafür vorgesehenen Uploadbereich zur Authentifizierung auf dramaqueen.info hochzuladen.
§ 4 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
DramaQueen GmbH
Yorckstraße 5, 14467 Potsdam, Deutschland
E-Mail: contact@dramaqueen.info
Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Wir möchten, dass Sie mit Ihrem Einkauf bei DramaQueen zufrieden sind: Deshalb steht für Sie als Verbraucher das Widerrufsrecht unter der Bedingung, dass Sie die Software nicht bereits mit Ihrem Freischaltcode aktiviert haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie DramaQueen PLUS und PRO vor dem Kauf 30 Tage innerhalb von 3 Monaten kostenlos, unverbindlich und ohne Einschränkung testen können!
§ 5 Rechtseinräumung
5.1. Die DramaQueen GmbH räumt der Käufer*in zur Nutzung der Software das einfache Recht ein, die Software auf 3 Rechnern der Käufer*in laufen zu lassen, um ihr einen flexiblen Zugang zur Software von ihren verschiedenen Rechnern (z.B. stationärer Rechner, Laptop, Netbook) zu ermöglichen. Die der Käufer*in zustehenden gesetzlichen Mindestnutzungsrechte bleiben unberührt. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Regelungen binden die Parteien auch schuldrechtlich.
5.1.1. Die Nutzungsrechte (Lizenzen) sind personengebunden. Soweit nicht anders vereinbart, dürfen die Aktivierungen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5.1.2. Natürliche Personen dürfen ihre Lizenz sowohl für persönliche Zwecke als auch für kommerzielle oder berufliche Zwecke verwenden. Sie dürfen Ihre Nutzungsrechte (Lizenz) bzw. den Freischaltcode jedoch nicht an Dritte weitergeben und die damit verbundenen Aktivierungen nicht jemand Drittem zur Verfügung stellen.
5.1.3. Nutzung durch juristische Personen und Institutionen: Juristische Personen und Institutionen, die eine personengebundene Einzelplatz-Lizenz erwerben, verpflichten sich, die Nutzungslizenz ausschließlich an eine bestimmte natürliche Person (z. B. Studierende, Lehrende, Mitarbeitende) zuzuweisen. Der Freischaltcode ist personengebunden und darf ausschließlich von der zugewiesenen Person genutzt werden. Die Lizenz gestattet dieser Person die Installation und Nutzung der Software auf bis zu drei eigenen Geräten. Eine gleichzeitige Nutzung der Freischaltcodes durch mehrere Personen ist jedoch nicht gestattet. Diese Regelung bezieht institutionelle Kunden ausdrücklich mit ein, da der Schwerpunkt auf der Zuweisung von Nutzungslizenzen an natürliche Einzelpersonen liegt.
5.2. Die Käufer*in darf die Software an Dritte weder veräußern noch verschenken oder verleihen – mit Ausnahme von 5.1.3.
5.3. Die Käufer*in ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen.
5.4. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
5.5. Die Rechteeinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung sowie der Richtigkeit der gem. § 3 Ziff. 2 dieses Vertrags gemachten Angaben.
§ 6 Allgemeine Leistungsstörungen
6.1. Setzt die Käufer*in eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so kann er den erfolglosen Ablauf dieser Frist nur dann dazu nutzen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn er der DramaQueen GmbH bei der Fristsetzung mitgeteilt hat, dass er deren Leistung nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr in Anspruch nehmen will. Hat die Käufer*in statt der Fristsetzung eine Abmahnung auszusprechen, so hat er auch hier zugleich mit der Abmahnung mitzuteilen, dass er die Leistung der DramaQueen GmbH nach ausbleibendem Erfolg der Abmahnung nicht mehr in Anspruch nehmen will.
6.2. Die Käufer*in kann wegen einer nicht in einem Mangel der Software bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die DramaQueen GmbH diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 7 Sach- und Rechtsmängelhaftung
7.1. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation (Die DramaQueen GmbH stellt als Dokumentation eine umfassende, interaktive Hilfeansicht in der Software bereit, die die Funktionalitäten der DramaQueen FREE-, PLUS- und PRO-Version beschreibt. Diese Hilfeansicht bleibt nur dann aktuell, wenn die Software regelmäßig durch angebotene Updates aktualisiert wird.) Die Haftung erstreckt sich nur auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Software gemäß dieser Benutzerdokumentation.
7.2. Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Bei Verträgen mit institutionellen Kunden beträgt die Verjährungsfrist für geringfügige Mängel, die die wesentliche Nutzung der Software nicht beeinträchtigen, ein Jahr.
7.3. Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden:
Für Verbraucher (B2C) gilt, dass Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden müssen. Für institutionelle Kunden (B2B) ist die Durchsetzung von Mängelansprüchen davon abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.
7.4. Die DramaQueen GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, solange die Käufer*in die geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die Käufer*in kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.
7.5. Die DramaQueen GmbH haftet nicht für Mängel, die durch Veränderungen der Käufer*in an den erbrachten Leistungen verursacht wurden. Jegliche Änderungen durch die Käufer*in an der Software führen zum Ausschluss der Haftung durch die DramaQueen GmbH. Für institutionelle Kunden sind Mängelansprüche ausgeschlossen, die auf externe Einflüsse wie Hardware-Inkompatibilitäten, Betriebssystemanpassungen, Netzwerkkonfigurationen oder IT-Sicherheitsvorfälle zurückzuführen sind. Mängel, die durch den Einsatz von Drittanbieter-Software oder Hardware entstehen, unterliegen nicht der Haftung durch die DramaQueen GmbH.
7.6. Die Käufer*in wird die DramaQueen GmbH bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen, indem sie alle erforderlichen Informationen und Zugriffsmöglichkeiten bereitstellt und unverzüglich Einblick in relevante Fehlerberichte, Programm-Logs oder andere Diagnosedaten gewährt, die Aufschluss über den Ursprung des Mangels geben können. Ohne diese Mitwirkung der Käufer*in kann die DramaQueen GmbH die Mangelfeststellung und -beseitigung nicht gewährleisten.
7.7. Stellt sich ein behaupteter Mangel nach Prüfung als Scheinmangel heraus, kann die Käufer*in für die zur Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen der DramaQueen GmbH zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen sowie den angefallenen Auslagen belastet werden, sofern kein tatsächlicher Mangel vorliegt.
7.8.1 Eine Nacherfüllungspflicht besteht nur, sofern der Mangel den wesentlichen Funktionsumfang der Software erheblich beeinträchtigt. Die Haftung richtet sich dabei nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Software.
7.8.2 Die DramaQueen GmbH ist zur Nacherfüllung durch Nachbesserung maximal zweimal verpflichtet. Schlägt auch die zweite Nachbesserung fehl, kann die Käufer*in Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.9. Mängelansprüche bestehen nur für Mängel, die unter definierten Bedingungen reproduzierbar sind oder anhand von maschinell erzeugten Ausgaben (z. B. Fehlermeldungen) nachvollziehbar dokumentiert werden können. Von der Haftung ausgeschlossen sind Mängel, die auf Umgebungsbedingungen, Benutzereingriffe oder unvorhergesehene Sicherheitsvorfälle zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung im Übrigen
8.1. Die DramaQueen GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Käufer*in regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2. Die Haftung der DramaQueen GmbH ist außerdem für Schäden ausgeschlossen, die auf einer Nutzung der Software beruhen, die gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen, es sei denn, dass dies ohne Einfluss auf die Entstehung des Schadens war.
8.3. Die DramaQueen GmbH wendet branchenübliche Sorgfalt an und entwickelt und testet die Software nach höchsten Qualitätsstandards. Dennoch ist bei der Feststellung, ob die DramaQueen GmbH ein mögliches Verschulden trifft, zu berücksichtigen, dass Software naturgemäß nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Die Software wird daher „im vorliegenden Zustand“ („as-is“) bereitgestellt, ohne Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder völliger Fehlerfreiheit. Die Haftung für geringfügige Versehen ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
8.4. Die Haftung der DramaQueen GmbH ist außer in Fällen des Vorsatzes auf 2 Jahre beschränkt.
8.5. Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vorhersehbaren Schadens beschränkt, der typischerweise erwartet werden kann, jedoch maximal auf insgesamt 5.000 Euro. Dies gilt auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, die ebenfalls innerhalb dieser Haftungsgrenze von 5.000 Euro liegen. Für indirekte Schäden und Folgeschäden besteht grundsätzlich keine Haftung, es sei denn, diese Schäden waren für die DramaQueen GmbH vorhersehbar und unvermeidbar.
8.6. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die DramaQueen GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die Käufer*in unterlassen hat, regelmäßige und angemessene Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Verantwortung für eine regelmäßige Sicherung der Daten liegt allein beim Nutzer. Die in DramaQueen implementierte Auto-Save-Funktion sichert die zuletzt bearbeitete Version temporär, ersetzt jedoch keine manuell erstellten Backups. Zur optimalen Sicherung empfehlen wir als Best Practice, wichtige Arbeitsstände zusätzlich regelmäßig manuell über „Datei -> Speichern unter“ zu sichern. Um versehentliches Überschreiben zu vermeiden, sollten diese Backups mit eindeutigen, sinnvollen Namen versehen werden (z. B. unter Angabe von Titel, Datum und Uhrzeit).
8.7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der DramaQueen GmbH.
8.8. Die Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für institutionelle und gewerbliche Kunden.
8.9 Die DramaQueen GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom- und Netzwerkausfälle sowie andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs der DramaQueen GmbH, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
§ 9 Übergabe und Installation
9.1. Die Software wird der Käufer*in per Download und mittels eines dazugehörigen Freischaltcodes übergeben. Die Käufer*in ist dafür verantwortlich, dass ihre Systemumgebung den technischen Voraussetzungen der Software entspricht.
9.2. Die Installation der Software erfolgt durch die Käufer*in. Die DramaQueen GmbH übernimmt keine Haftung für Installationsprobleme, die auf eine unzureichende Systemumgebung oder externe Faktoren zurückzuführen sind. Kostenloser Support für Installationsfragen wird angeboten, sofern die Ressourcen dies zulassen.
9.3. Die Käufer*in kann eine Inhouse-Online-Schulung zur Nutzung der Software gegen gesonderte Vergütung beauftragen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Soweit eine Anpassung nach gesetzlicher oder richterlicher Anordnung erforderlich ist, gilt diese als verbindlicher Vertragsbestandteil. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.
10.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag vor Anrufung eines Gerichts ein Schlichtungsverfahren gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die vollständige oder teilweise Beilegung der Streitigkeit. Erst wenn die Schlichtung keine Einigung erzielt, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
10.3. Eine Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
10.4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn Gegenansprüche unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis herrühren.
10.5. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
10.6. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann ausschließlich durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
10.7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.8. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der DramaQueen GmbH. Die DramaQueen GmbH ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Käufer*in zu klagen.
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