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Software – Lizenzvertrag

„DramaQueen FREE und TEST“

 zwischen

der „DramaQueen GmbH“

Yorckstraße 5, 14467 Potsdam, Deutschland

und

der bzw. dem „Erwerberin“ bzw. „Erwerber“

(Stand 01.01.2022)

§ 1       Präambel
Die DramaQueen GmbH entwickelt und vertreibt die Software mit der Bezeichnung „DramaQueen“ unter www.dramaqueen.info. DramaQueen ist eine von Autoren für Autoren entwickelte Kreativ-Software mit der fiktionale Geschichten professionell geschrieben, dramaturgisch entwickelt, analysiert und visualisiert werden können.

DramaQueen ist in folgenden Ausführungen erhältlich: DramaQueen FREE – kostenlose, zeitlich unbeschränkte Version zum Texte Schreiben, Formatieren und Outlinen, mit offenem Im- und Export. DramaQueen PLUS – Einstiegsversion mit nützlichen dramaturgischen Features gegenüber der FREE-Version. DramaQueen PRO – Vollversion mit allen dramaturgischen Features, auch als Studentenversion erhältlich. Jeder Version ist die kostenlose 30-tägige Testversion vorgeschaltet. Die Testversion ermöglicht es, zwischen den drei DramaQueen-Versionen PRO, PLUS und FREE umzuschalten. Damit kann der Funktionsumfang aller Versionen vor der Kaufentscheidung direkt miteinander verglichen werden. Nach Ablauf der Testphase wandelt sich die Software automatisch in die zeitlich unbeschränkte FREE-Version um. Diese kann jederzeit durch Eingabe eines Freischaltcodes in DramaQueen PLUS oder PRO umgewandelt werden. Der individuelle Freischaltcode wird dem Erwerber nach abgeschlossener Bestellung per Email zugesendet.

Die folgenden Nutzungsbedingungen wenden sich an Autor:innen, Dramaturg:innen, Creative Producer, Produzent:innen, Redakteur:innen und Filmwissenschaftler:innen, die DramaQueen als Einzellizenz erwerben möchten. Bildungseinrichtungen, staatliche Institutionen oder größere Unternehmen, die zehn oder mehr DramaQueen-Lizenzen erwerben möchten, erstellt die Dramaqueen GmbH ein individuelles Angebot.

 

§ 2       Vertragsgegenstand

1.         Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung des Computerprogramms „DramaQueen FREE“ einschließlich Dokumentation, nachfolgend kurz als Software bezeichnet, auf Dauer und die Einräumung von 1 Einzellizenz zur Nutzung dieses Programms.

2.         Die Software stellt in den ersten 30 Tagen ab Download alle Funktionalitäten der Vollversion „DramaQueen PRO“ zum Test durch den Erwerber zur Verfügung. Nach Ablauf des 30 Tage-Testzeitraums stellt sich die Software automatisch auf den reduzierten Funktionalitätenkatalog der Grundversion „DramaQueen FREE“ um.

3.         Als Benutzerdokumentation liefert die DramaQueen GmbH eine deutsche Online-Hilfe, die es erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten der Software abzurufen. Außerdem findet die Erwerberin eine flexible Hilfeansicht in der Software, die den Funktionsumfang der DramaQueen FREE-, PLUS- und PRO-Version umfasst.

 

§ 3       Vergütung

Die Software wird dem Erwerber kostenlos und auf Dauer überlassen.

 

§ 4       Rechtseinräumung

1.         Die DramaQueen GmbH räumt dem Erwerber zur Nutzung der Software das einfache Recht ein, die Software auf unbegrenzt vielen Rechnern des Erwerbers laufen zu lassen. Die dem Erwerber zustehenden gesetzlichen Mindestnutzungsrechte bleiben unberührt. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Regelungen binden die Parteien auch schuldrechtlich.

2.         Die Erwerberin ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen.

3.         Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

 

§ 5       Allgemeine Leistungsstörungen

1.         Setzt die Erwerberin eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so kann er den erfolglosen Ablauf dieser Frist nur dann dazu nutzen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn er der DramaQueen GmbH bei der Fristsetzung mitgeteilt hat, dass sie deren Leistung nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr in Anspruch nehmen will. Hat die Erwerberin statt der Fristsetzung eine Abmahnung auszusprechen, so hat er auch hier zugleich mit der Abmahnung mitzuteilen, dass er die Leistung der DramaQueen GmbH nach ausbleibendem Erfolg der Abmahnung nicht mehr in Anspruch nehmen will.

2.         Der Erwerber kann wegen einer nicht in einem Mangel der Software bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die DramaQueen GmbH diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

  

§ 6       Sach- und Rechtsmängelhaftung

1.         Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation.

2.         Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren, es sei denn sie wurden arglistig verschwiegen.

 

§ 7       Haftung im Übrigen

1.         Die Haftung der DramaQueen GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer Verpflichtung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit gesetzlich zulässig, ist unter Berücksichtigung der Kostenfreiheit der Softwarenutzung ausdrücklich auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ausgeschlossen.

2.         Sofern die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) aus gesetzlichen Gründen nicht ausgeschlossen ist, wird die für solche Ansprüche vorgesehene gesetzliche Verjährungsfrist auf zwei Jahre beschränkt.

3.         Die DramaQueen GmbH haftet nicht in den Fällen, in denen die Erwerberin Änderungen an den von der DramaQueen GmbH erbrachten Leistungen vorgenommen hat, oder für Schäden, die auf einer Nutzung der Software beruhen, die gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen, es sei denn, dass dies ohne Einfluss auf die Entstehung des Schadens war.

4.         Die DramaQueen GmbH ist der branchenüblichen Sorgfalt verpflichtet. Bei der Feststellung, ob sie ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um eine kostenfreie Testversion handelt und Software technisch generell nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

5.         Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die DramaQueen GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die Erwerberin unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

6.         Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der DramaQueen GmbH.

 

§ 8       Übergabe und Installation

1.         Die Software  wird dem Erwerber per Download übergeben.

2.         Die Installation der Software erfolgt durch den Erwerber.

3.         Eine Schulung zur Nutzung der Software kann vom Erwerber gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.

 

§ 9       Schlussbestimmungen

1.         Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

2.         Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

3.         Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

4.         Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

5.         Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

6.         Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

7.         Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.         Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der DramaQueen GmbH. Die DramaQueen GmbH ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des ErwerberIns zu klagen

 

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